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Prost: diese Mythen rund um Schnaps und Alkohol stimmen gar nicht!

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HeimGourmet

© Pixabay / Frank Oschatz

Steckt Alkohol in Toast und Lebensmitteln?

Die kurze Antwort ist: Ja. Und tatsächlich gilt die Kennzeichnungspflicht für Alkohol erst ab 1,2 Volumenprozent. Bei Toast und früher auch Produkten wie Milchschnitte kann Alkohol entweder enthalten sein, um die Haltbarkeit zu erhöhen, oder als Geschmacksträger zu dienen. Auch in Apfelsaft oder anderen natürlichen Produkten ist er von Natur aus enthalten. Diese geringe Menge gilt als gesundheitlich unbedenklich und kann daher auch von Kindern oder Schwangeren ohne Probleme konsumiert werden. Hier hilft es vielleicht, von Alkohol nicht als Genussmittel, sondern als eine natürliche Substanz zu denken, die gerade Lebensmittel mit Obst enthalten können.


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