HUMMER müssen in der Schweiz jetzt vor dem Kochen BETÄUBT werden
Es ist in der Gastronomie seit Langem Brauch, Panzerkrebse wie Hummer und Langusten bei lebendigem Leibe und vollem Bewusstsein in kochendes Wasser zu geben, um sie zuzubereiten. Ethische Bedenken gab es deswegen keine. Bis jetzt...
Der Schweizer Bundesrat hat vor einer Woche beschlossen, dass Hummer und andere Panzerkrebse vor dem Kochen entweder so kurz und schmerzfrei wie möglich getötet, zumindest aber betäubt werden müssen. Was bisher nur für Wirbeltiere galt, wird damit auf die kulinarisch beliebten Schalentiere ausgeweitet.
Grund dafür ist die von nordirischen Studien genährte Annahme, dass auch Hummer und ihre gepanzerten Artgenossen wie Krebse und Langusten Schmerzen empfinden können. Ihr zentrales Nervensystem sei komplex genug, um Schmerzen wahrzunehmen und darunter zu leiden.
Auch die Bedingungen vor der Zubereitung der Panzerkrebse soll sich verbessern. So sollen Hummer künftig nicht mehr auf Eis oder in Eiswasser transportiert werden, sondern, artgerechter, in Salzwasser.
Viele Gastronomen schütteln die Köpfe über den Beschluss. Die neuen Regelungen werden mit mehr Aufwand und Kosten für sie verbunden sein und nicht zuletzt mit steigenden Preisen für die Konsumenten. Doch in diesem Fall entschied die Gesetzgebung im Zweifel für das Wohl des Tieres. Das Gesetz tritt am 1. März in Kraft.
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