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Diese Dinge solltest du beachten, wenn du dein Essen im Restaurant zurückgehen lässt

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Wir haben es alle schon einmal erlebt: Wir bekommen ein Gericht im Restaurant serviert und sind nicht zufrieden, da es einen Fehler in der Zubereitung oder gar der Aufnahme der Bestellung gab. Wie lassen wir das Gericht nun möglichst elegant und höflich zurückgehen? Wir sagen es euch!

Restaurant-Etikette: reklamation

Restaurant-Etikette: reklamation

Zunächst einmal: Es ist völlig in Ordnung, sein Essen im Restaurant zurückgehen zu lassen, wenn man unzufrieden ist - sei es nun der Gourmettempel oder der Fast Food-Laden um die Ecke - der Kunde ist König. Allerdings sollte der König sich a) gut benehmen und Höflichkeit zeigen, sowie b) nachvollziehbare Gründe für die Reklamation seines Essens haben.

Es gibt drei Fälle:

  1. Der Kellner oder die Kellnerin hat einen Fehler bei der Aufnahme der Bestellung gemacht
  2. Die Küche hat einen Fehler bei der Zubereitung des Gerichts gemacht
  3. Dem Kunden oder der Kundin sagt das Gericht einfach nicht mehr zu

In den ersten beiden Fällen ist es absolut berechtigt, seinen Teller wieder zurückzuschicken - vorausgesetzt, man tut es in einem höflichen Ton. Es ist nicht angebracht, seine Wut über das Missverständnis an dem Kellner/der Kellnerin auszulassen, selbst wenn er oder sie den Fehler begangen hat und nicht die Küche. Hat man zum Beispiel eine Zutat in seinem Salat, die man nicht mag, kann man erst einmal versuchen, diese auszusortieren. Ist dies kaum möglich oder hat sich der Geschmack des gesamten Salates durch die Zutat stark verändert, wird das Restaurantpersonal Verständnis für die Reklamation zeigen und sich höchstwahrscheinlich sofort daran machen, einen neuen Salat zuzubereiten. Auch bei Gewissenskonflikten, beispielsweise durch die versehentliche Zugabe von Fleisch in einem Gericht für einen Vegetarier/eine Vegetarierin oder bei Schweinefleisch für Muslime wird der Küchenchef sich kaum in seiner Ehre verletzt fühlen oder seine Arbeit als beleidigt ansehen. Zögert in solchen Fällen also nicht, den Teller freundlich zurück an den Kellner/die Kellnerin zu geben. 

Im Fall Nummer 3 kann man als Kunde allerdings nicht erwarten, dass das Personal mit der freundlichsten Miene den Wunsch annimmt. Wenn sich ein Kunde spontan umentscheidet oder einfach aus fehlendem Wissen bedingt irgendetwas auf der Karte bestellt hat, ohne sich vorher zu informieren, kann es passieren, dass einige Restaurants die Reklamation verwähren und der zuständige Kellner womöglich etwas gereizt reagiert.


In jedem Fall solltet ihr definitiv darauf achten, dass Gericht so schnell wie möglich zurückgehen zu lassen. Erst die Hälfte aufessen und dann nicht mehr haben wollen kommt nicht gut an und wird - sofern ihr nicht in einem Restaurant mit einem sehr kulanten Besitzer speist oder seit Jahren Stammkunde seid - sehr wahrscheinlich nicht akzeptiert.

In diesem Sinne: Bon Appétit! ;-)

 

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