Sobald Essen oder auch Wein nicht der Beschreibung auf der Karte entsprechen, dürft ihr es zurückgehen lassen und müsst es auch nicht bezahlen. Das gilt aber nur, solange ihr nur probiert habt. Halb verspeiste Portionen müssen auch zur Hälfte bezahlt werden. Zurückgehen lassen geht übrigens nicht, wenn euch das essen einfach nicht schmeckt. Die einzige Ausnahme ist, wenn es versalzen ist oder die Schärfe nicht der beschreibung entspricht. Auch Essen mit der fakschen Temperatur könnt ihr zurückgehen lassen.